Anrechnung von Arbeitseinkommen

Wir arbeitet und gleichzeitig Sozialleistungen bekommen, bei dem wird ein (großer) Teil des Einkommens auf die Sozialleistungen angerechnet, d.h. die Sozialleistung wird entsprechend gekürzt. Nachfolgend eine kurze Information über die Grundlagen.

Bei der Anrechnung von Arbeitseinkommen muss man drei Fälle unterscheiden.

1. Im Asylverfahren, bis 15 Monate in Deutschland
Grundleistungen nach AsylbLG
25% des Nettoeinkommens kann behalten werden, der Rest wird angerechnet (von der Sozialleistung abgezogen) (§7 Abs. 3 AsylbLG)
Beispiel: 300€ Nettoeinkommen, davon werden 225€ auf die Sozialleistung angerechnet

2 Im Asylverfahren, länger als 15 Monate in Deutschland
Analogleistungen SGB XII (wenn sie sich nichts haben zu Schulden kommen lassen)
30% des Nettoeinkommens kann behalten werden, der Rest wird angerechnet
Beispiel: 300€ Nettoeinkommen, davon werden 210€ auf die Sozialleistung angerechnet

3. Anerkannte Flüchtlinge
100€ als Freibetrag, und dann 20% des darüber liegenden Nettoeinkommens wird nicht angerechnet.
Beispiel: 300€ Nettoeinkommen, 100€ plus 20% von 200€ also 140€ können behalten werden, 160€ auf die Sozialleistung angerechnet

Dies als grobe Richtung. Bei höheren Einkommen gelten teilweise andere Regeln. Wichtig ist noch, dass Werbungskosten vom Nettoeinkommen abgezogen werden können, also z.B. die Busfahrkarte und Kilometergeld. Zu beachten ist auch immer der zeitliche Verzug, d.h. das Einkommen wird mit der nächsten oder übernächsten Zahlung verrechnet, sodass "Bedarf" und "Zahlungsfluß" zeitlich nicht immer überein passen.




Merkblatt Führerscheine

Nicht-EU-Führerscheine können nach sechs Monaten in Deutschland nicht mehr benutzt werden. Generell müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung neu abgelegt werden. Im Gegensatz zum vollständigen Neuerwerb eines Führerscheins müssen keine Pflicht-Fahrstunden absolviert werden und es ist auch keine Teilnahme am Theorieunterricht erforderlich.

Wir haben ein Merkblatt entwickelt, dass die Voraussetzungen und den Ablauf beschreibt. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.

Das Bundes-Verkehrsministerium hat ein "Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland" herausgegeben, in dem generell die Thematik ausländisches Führerscheine erläutert wird. 

Kontakt: Marcus Seelis · marcus@seelis.de · Tel. 0163-7335476



Übersetzer

Wir führen hier einige Übersetzer auf, die beglaubigte Übersetzungen erstellen können. Räumliche Entfernung ist kein Problem, wenn die Übersetzung anhand von e
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Arabisch
Wadia Neumann
Tel. 0421-893090
Mobil 0171-2843078
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Übersetzungsbüro Mansouri
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Farsi
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Fax 03222-1461310
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Englisch
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Maschweg 47
31224 Peine
05171-53878




Kontoeröffnung

Die Kreissparkasse Peine hat der Flüchtlingshilfe Hohenhameln  Informationen über die Eröffnung eines Girokontos in den folgenden Sprachen zur Verfügung gestellt:
- Deutsch
- English
- Français
- Arabian



Erkrankungen und medizinische Themen

Unter dem folgenden Link finden Sie Übersetzungshilfen für medizinische Themen und bei Erkrankungen: http://www.kultursensibel.de/übersetzungshilfen/



Linksammlung zur Arbeit mit Asylsuchenden in Deutschland

In diesem Dokument sind Links zusammengestellt, die die Arbeit mit Asylsuchenden in Deutschland unterstützen können. Die Links verweisen auf Internetseiten, die hilfreiche Informationen für Fachkräfte, Bürgerinnen und Bürger oder Asylsuchende selbst enthalten. Teilweise führen die Links direkt zu einem Dokument, z. B. einer Broschüre.
Achtung! Einige der Materialien oder Informationen, die sich direkt an Asylsuchende richten, sind aufgrund von Sprachbarrieren vermutlich nicht selbstständig durch die Asylsuchenden auffind- und abrufbar. Diese Materialien können aber über betreuende Fachkräfte und ehrenamtliche Unterstützer/innen an sie weitergereicht werden.
Die Linksammlung ist entsprechend der (vornehmlichen) Zielgruppe der Informationen in folgende Kategorien aufgeteilt:

- Materialien und Informationen für Fachkräfte
- Materialien und Informationen für Asylsuchende
- Materialien und Informationen für Fachkräfte & Asylsuchende
- Materialien und Informationen für interessierte Bürgerinnen & Bürger

Das Dokument kann hier abgerufen werden.



Erste Hilfe

Die Broschüre des Deutschen Roten Kreuzes gibt Hinweise und Anleitungen für die folgenden Bereiche und ist in Englisch, Arabisch und Kurdisch verfügbar:

Notruf 112  · 112 Emergency Call
Verhalten an der Unfallstelle · What to do at the scene of an accident
Retten aus Gefahr · Rescue from danger
Kontrolle der Lebensfunktionen · Monitoring vital signs
Stabile Seitenlage · Recovery position
Wiederbelebung · Resuscitation (CPR)
Lebensbedrohliche Blutungen · Life-threatening bleeds
Kleiderbrände löschen · Extinguishing burning clothing
Helfen ist Pflicht! Sei ein HELD! · Helping is a duty! Be a HERO!

- English
- Arabian
- Kurdisch


Verhalten an der Unfallstelle
Eigenschutz beachten und sich nicht unnötig in Gefahr
bringen
Unfallstelle:
• Warnblinker einschalten
• Gut erkennbar am Straßenrand anhalten
• Sicherheitsweste anziehen
• Warndreieck aufstellen
Überblick verschaffen
Erste Hilfe leisten
What to do at the scene of an accidentVerhalten an der Unfallstelle
Eigenschutz beachten und sich nicht unnötig in Gefahr
bringen
Unfallstelle:
• Warnblinker einschalten
• Gut erkennbar am Straßenrand anhalten
• Sicherheitsweste anziehen
• Warndreieck aufstellen
Überblick verschaffen
Erste Hilfe leisten
What to do at the scene of an accident






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